Warum der Fotograf Ihre Zustimmung braucht
Ein Foto, auf dem man Sie erkennt, darf der Fotograf nicht einfach zeigen oder veröffentlichen. Er braucht dafür Ihre Zustimmung, zum Beispiel für das Schaufenster, seine Website oder sein Portfolio. Haben Sie fürs Posieren Geld bekommen, etwa als Model, gilt Ihre Zustimmung zur Verbreitung im Zweifel als gegeben.
Bei einem normalen Bewerbungs- oder Familienfoto ist das anders. Sie haben nicht dafür bezahlt zu posieren, sondern selbst für das Foto bezahlt. Der Fotograf sollte deshalb vor dem Termin ausdrücklich fragen, ob er ein Bild als Beispiel zeigen darf, etwa im Schaufenster. Umgekehrt dürfen Sie das Foto nur für den gebuchten Zweck nutzen, denn die Fotos aus dem Studio gehören rechtlich dem Fotografen.
Wann der Fotograf ausnahmsweise keine Zustimmung braucht
Ein paar Ausnahmen erlauben dem Fotografen, ein Bild auch ohne Ihre Zustimmung zu zeigen. Dazu zählen Fotos von echten Ereignissen der Zeitgeschichte und Bilder, auf denen eine Person nur zufällig neben einer Landschaft oder einem Ort steht. Auch Fotos von Versammlungen oder Umzügen zählen dazu. Für ein gewöhnliches Business- oder Familienfoto greift keine dieser Ausnahmen.
Selbst wenn eine Ausnahme greift, darf die Verbreitung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzen. Zeigt ein Foto Sie in einer peinlichen oder besonders privaten Situation, kann die Ausnahme trotzdem nicht gelten.
Wie lange der Fotograf Ihre Bilder aufbewahren darf
Nach dem Termin muss der Fotograf Ihre Bilder löschen, sobald er sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr braucht. Manche Studios bewahren die Dateien länger auf, um sich gegen mögliche Ansprüche abzusichern. Solche Ansprüche verjähren normalerweise nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.
Wie Sie die Löschung Ihrer Fotos verlangen
Schreiben Sie dem Studio formlos, dass Sie die Löschung Ihrer Fotos verlangen. Nennen Sie dabei am besten per E-Mail das Datum und eine kurze Beschreibung, um welche Aufnahmen es geht. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Das Studio muss Ihnen spätestens nach einem Monat antworten, in besonders aufwendigen Fällen nach weiteren zwei Monaten.
Ein Fotograf darf die Löschung verweigern, soweit er die Bilder noch braucht, um eigene Ansprüche zu klären oder sich gegen Ihre zu verteidigen. Auch dann muss er Ihnen erklären, warum er die Bilder behält, statt einfach zu schweigen.
Was gilt, wenn Ihr Job endet und Ihr Foto online bleibt
Zeigt Ihr früherer Arbeitgeber oder das Studio Ihr Businessfoto weiter, nachdem Sie den Job gewechselt haben, können Sie Ihre Zustimmung zur weiteren Nutzung zurückziehen. Ein Gericht hat entschieden: Eine uneingeschränkt gegebene Zustimmung endet nicht automatisch mit dem Jobwechsel, jedenfalls wenn das Bild nur Arbeitsabläufe zeigt und keinen persönlichen Bezug zu Ihnen herstellt. Zeigt es Sie dagegen namentlich als Ansprechpartner, ist ein Widerruf naheliegend.
Häufige Fragen
Darf der Fotograf mein Foto im Schaufenster zeigen?
Der Fotograf darf Ihr Foto nur mit Ihrer Zustimmung im Schaufenster zeigen. Ein Foto, auf dem man Sie erkennt, darf der Fotograf nicht ohne Ihr Einverständnis im Schaufenster, auf seiner Website oder in seinem Portfolio zeigen. Fragen Sie deshalb vor dem Termin, ob er Bilder als Beispiel verwenden möchte, und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Wie lange bewahrt ein Fotostudio meine Bilder auf?
Ein Fotostudio darf Ihre Bilder nur so lange speichern, wie es sie für den Auftrag oder für mögliche Ansprüche braucht. Solche Ansprüche verjähren meist nach drei Jahren, deshalb speichern manche Studios so lange. Wollen Sie das nicht, verlangen Sie die Löschung ausdrücklich.
Wie verlange ich, dass meine Fotos gelöscht werden?
Schreiben Sie dem Studio formlos, am besten per E-Mail, dass Sie die Löschung verlangen, und nennen Sie kurz, um welche Bilder es geht. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Das Studio muss Ihnen spätestens nach einem Monat antworten.
Darf der Fotograf die Löschung meiner Fotos verweigern?
Der Fotograf darf die Löschung Ihrer Fotos nur teilweise verweigern. Er darf Bilder behalten, soweit er sie noch braucht, um eigene Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen Ihre zu verteidigen. Er muss Ihnen dann aber erklären, warum er die Löschung ablehnt, statt einfach nicht zu antworten.
Kann mein früherer Arbeitgeber mein Businessfoto weiter zeigen?
Ihr früherer Arbeitgeber darf Ihr Businessfoto oft weiter zeigen, zumindest wenn Sie der Nutzung ohne Einschränkung zugestimmt hatten und das Bild nur Arbeitsabläufe zeigt. Ein Gericht hat das für ein Bild ohne persönlichen Bezug bestätigt. Zeigt das Foto Sie dagegen namentlich als Ansprechpartner, können Sie Ihre Zustimmung mit einem plausiblen Grund zurückziehen.
