
Welche Anforderungen gelten für ein biometrisches Passbild?
Ein biometrisches Passbild braucht die Maße 35 mal 45 Millimeter, und das Gesicht füllt davon 70 bis 80 Prozent der Höhe.
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Prüfung
Ein biometrisches Passbild wird angenommen, wenn das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe füllt und 8 weitere Merkmale stimmen. Bei 45 Millimetern Bildhöhe sind das 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe. Messen Sie nach, haken Sie die Merkmale ab und prüfen Sie, ob Ihr Foto auf dem richtigen Weg zur Behörde kommt.
Das Gesicht muss 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe einnehmen.
Anlage 8 PassV, Abschnitt Gesichtsgröße; Fotomustertafel BMI, Stand Juli 2025
Gemessen wird von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.
Ja, das passt. Das Gesicht nimmt 75,6 Prozent der Bildhöhe ein.
Bei dieser Bildhöhe sind 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe zulässig.
0 von 9 Merkmalen bestätigt.
Offen: Kopfposition, Gesichtsgröße, Gesichtsausdruck, Sichtbarkeit der Augen, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund, Fotoqualität, Kopfbedeckung.
Ja, so nimmt die Behörde das Foto an.
Das Studio macht das Foto digital und lädt es verschlüsselt zu einem Online-Speicher in der Europäischen Union hoch. Sie bekommen einen Code und nennen ihn beim Antrag im Amt, die Behörde holt das Foto damit ab. Der Anbieter des Speichers kann das Foto selbst nicht öffnen.
Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 5 Passverordnung
So stehen die Merkmale in Anlage 8 der Passverordnung, und so druckt sie die Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums ab. Die Sätze sind unverändert übernommen.
Zulässig sind Ausnahmen nur aus medizinischen Gründen, die längerfristig beziehungsweise dauerhaft bestehen, zum Beispiel Lähmung von Gesichtspartien, Asymmetrie, Ruhestellung des geschlossenen Mundes nicht möglich.
Eine Brille ist erlaubt, solange sie die Augen nicht verdeckt. Der Rahmen darf nicht über die Augen laufen, die Gläser dürfen nicht getönt sein und nicht spiegeln. Eine Sonnenbrille ist nicht erlaubt, denn die Passverordnung verlangt ein Foto ohne Bedeckung der Augen.
Ab 10 Jahren füllt das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe, bei jüngeren Kindern 50 bis 80 Prozent. Auf ein Passbild mit 35 mal 45 Millimetern umgerechnet, sind das 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe ab 10 Jahren und 22,5 bis 36 Millimeter bei jüngeren Kindern, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.
| Alter | Anteil an der Bildhöhe | Bei 45 mm Bildhöhe |
|---|---|---|
| Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren | 70 bis 80 Prozent | 31,5 bis 36 mm |
| Kinder von 6 bis 9 Jahren | 50 bis 80 Prozent | 22,5 bis 36 mm |
| Babys und Kinder unter 6 Jahren | 50 bis 80 Prozent | 22,5 bis 36 mm |
Ein Foto, das alle 9 Merkmale erfüllt, wird trotzdem abgelehnt, wenn es auf dem falschen Weg ankommt. Seit dem 1. Mai 2025 zählt nur ein Passbild, das digital entsteht und sicher zur Behörde kommt.
Fotostudio schickt das Foto über einen geschützten Online-Speicher
Das Studio macht das Foto digital und lädt es verschlüsselt zu einem Online-Speicher in der Europäischen Union hoch. Sie bekommen einen Code und nennen ihn beim Antrag im Amt, die Behörde holt das Foto damit ab. Der Anbieter des Speichers kann das Foto selbst nicht öffnen.
Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 5 Passverordnung
Fotostudio mit Kamera, die direkt mit dem Amt verbunden ist
Manche Studios haben ein geprüftes Fotogerät, das mit Zustimmung der Behörde direkt an deren Netz angeschlossen ist. Das Foto geht dann ohne Umweg an das Amt.
Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 8 Passverordnung
Foto direkt im Bürgeramt oder Passamt
Das Amt macht das Foto selbst, wenn Sie den Antrag stellen. Dafür zahlen Sie 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für Ausweis oder Pass.
Paragraf 9 und Paragraf 27 Passverordnung
Papierfoto oder eigene Datei mitbringen
In Deutschland nimmt das Amt ein Papierfoto oder eine selbst mitgebrachte Datei nicht mehr an. Seit dem 1. Mai 2025 muss das Foto digital entstehen und sicher zur Behörde kommen, die Übergangszeit für Papierfotos endete am 31. Juli 2025. Nur beim Antrag im Ausland gibt es eine Ausnahme: Geht dort kein digitales Foto, reicht ein Papierfoto mit 45 mal 35 Millimetern im Hochformat ohne Rand.
Paragraf 4 und Paragraf 16 Absatz 3 Passverordnung
Das Foto muss aktuell sein und die technischen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllen, so Paragraf 16 Absatz 1 der Passverordnung. Ein Studio, das Passbilder digital zur Behörde schickt, meldet sich dafür bei einem zugelassenen Online-Speicher an und darf nur geprüfte, zertifizierte Technik einsetzen.
Der Online-Speicher löscht das Foto, sobald die Behörde es abgerufen hat, spätestens 6 Monate nach dem Hochladen. Auf Ihren Wunsch kann die Behörde vermerken, dass das Foto nach dem Abruf noch liegen bleibt, etwa für einen zweiten Ausweis. Länger als 6 Monate ab dem Hochladen bleibt es aber nie gespeichert. So steht es in Paragraf 7 der Passverordnung.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026. Das Werkzeug gibt geltende Anforderungen wieder und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Das Gesicht muss auf einem biometrischen Passbild 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe füllen. Bei der üblichen Bildhöhe von 45 Millimetern sind das 31,5 bis 36 Millimeter, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Für Kinder unter 10 Jahren reichen 50 bis 80 Prozent.
Nein, ein Passbild auf Papier nimmt die Behörde in Deutschland seit dem 1. August 2025 nicht mehr an. Das Foto muss digital im Fotostudio entstehen und sicher zur Behörde kommen, oder das Amt macht es selbst. Nur beim Antrag im Ausland gibt es eine Ausnahme.
Ein Passbild, das das Bürgeramt selbst macht, kostet 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für das Dokument. Der Personalausweis kostet ab 24 Jahren 46 Euro, der Reisepass 70 Euro.
Ja, eine Brille ist auf dem Passbild erlaubt, solange die Augen klar zu sehen sind. Der Rahmen darf nicht über die Augen laufen, und die Gläser dürfen weder getönt sein noch spiegeln. Eine Sonnenbrille ist nicht erlaubt.
Ein digitales Passbild bleibt höchstens 6 Monate nach dem Hochladen beim Online-Speicher. Ruft die Behörde es vorher ab, wird es sofort gelöscht, außer Sie bitten das Amt, es für einen zweiten Ausweis liegen zu lassen. Länger als 6 Monate geht es nie.

Ein biometrisches Passbild braucht die Maße 35 mal 45 Millimeter, und das Gesicht füllt davon 70 bis 80 Prozent der Höhe.
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Messen Sie die Höhe des Gesichts von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, und teilen Sie sie durch die Bildhöhe von 45 Millimetern.
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Ein Fotostudio nimmt Ihr Foto digital auf und überträgt es verschlüsselt an einen zertifizierten Online-Speicher.
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