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Biometrische Passbildschablone mit Maßvorgaben auf einem Leuchttisch, Symbolbild für die Prüfung des Passbilds

Prüfung

Biometrisches Passbild prüfen

Ein biometrisches Passbild wird angenommen, wenn das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe füllt und 8 weitere Merkmale stimmen. Bei 45 Millimetern Bildhöhe sind das 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe. Messen Sie nach, haken Sie die Merkmale ab und prüfen Sie, ob Ihr Foto auf dem richtigen Weg zur Behörde kommt.

Gesichtshöhe bei 45 Millimetern Bildhöhe
31,5 bis 36 Millimeter
Anlage 8 der Passverordnung, Stand 2. Oktober 2026
Aufpreis fürs Foto im Amt
6 Euro
Paragraf 27 der Passverordnung, Stand 2. Oktober 2026
So lange liegt das Foto bereit
höchstens 6 Monate
Paragraf 7 der Passverordnung, Stand 2. Oktober 2026

5 Punkte entscheiden, ob die Behörde Ihr Passbild annimmt

  • Das Gesicht füllt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe. Bei 45 Millimetern sind das 31,5 bis 36 Millimeter, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Die oft genannten 32 bis 36 Millimeter sind nur gerundet.
  • Bei Kindern unter 10 Jahren reichen 50 bis 80 Prozent. Unter 6 Jahren gibt es zusätzlich mehr Spielraum bei Kopfhaltung, Gesichtsausdruck und offenen Augen. Wählen Sie deshalb zuerst das Alter.
  • Sie schauen geradeaus in die Kamera, der Mund ist geschlossen und beide Augen sind offen und frei. Eine Brille ist erlaubt, wenn der Rahmen die Augen nicht verdeckt und die Gläser nicht spiegeln.
  • Der Hintergrund ist einfarbig und ohne Schatten, das Gesicht ist gleichmäßig hell und nichts ist retuschiert oder mit Filter bearbeitet.
  • Seit dem 1. August 2025 nimmt die Behörde nur noch Fotos an, die ein Fotostudio digital schickt oder die das Amt selbst macht. Ein Papierfoto wird in Deutschland abgelehnt, auch wenn es sonst einwandfrei ist.

Das Gesicht muss 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe einnehmen.

Anlage 8 PassV, Abschnitt Gesichtsgröße; Fotomustertafel BMI, Stand Juli 2025

Gesichtshöhe nachmessen

Gemessen wird von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.

Ja, das passt. Das Gesicht nimmt 75,6 Prozent der Bildhöhe ein.

Bei dieser Bildhöhe sind 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe zulässig.

Die Merkmale am eigenen Foto abhaken

9 Merkmale gelten für diese Altersgruppe. Haken Sie jedes ab, das auf Ihr Foto zutrifft.

0 von 9 Merkmalen bestätigt.

Offen: Kopfposition, Gesichtsgröße, Gesichtsausdruck, Sichtbarkeit der Augen, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund, Fotoqualität, Kopfbedeckung.

Ja, so nimmt die Behörde das Foto an.

Das Studio macht das Foto digital und lädt es verschlüsselt zu einem Online-Speicher in der Europäischen Union hoch. Sie bekommen einen Code und nennen ihn beim Antrag im Amt, die Behörde holt das Foto damit ab. Der Anbieter des Speichers kann das Foto selbst nicht öffnen.

Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 5 Passverordnung

Die 9 Merkmale im Wortlaut der Passverordnung

So stehen die Merkmale in Anlage 8 der Passverordnung, und so druckt sie die Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums ab. Die Sätze sind unverändert übernommen.

Kopfposition
Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade.
Gesichtsgröße
Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Höhe des Fotos ein.
Gesichtsausdruck
Der Gesichtsausdruck ist neutral. Der Blick ist geradeaus in die Kamera gerichtet und der Mund geschlossen.
Sichtbarkeit der Augen
Die Augen sind klar und deutlich erkennbar. Sie sind nicht verdeckt.
Schärfe und Kontrast
Das Gesicht ist in allen Bereichen scharf abgebildet und kontrastreich.
Ausleuchtung
Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht. Rote Augen sind zu vermeiden.
Hintergrund
Der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast.
Fotoqualität
Die Farben und insbesondere der Hautton werden auf dem Foto realitätsgetreu wiedergegeben. Digitale Fotos liegen in Farbe vor.
Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht ist von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar. Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.

Zulässig sind Ausnahmen nur aus medizinischen Gründen, die längerfristig beziehungsweise dauerhaft bestehen, zum Beispiel Lähmung von Gesichtspartien, Asymmetrie, Ruhestellung des geschlossenen Mundes nicht möglich.

Eine Brille ist erlaubt, solange sie die Augen nicht verdeckt. Der Rahmen darf nicht über die Augen laufen, die Gläser dürfen nicht getönt sein und nicht spiegeln. Eine Sonnenbrille ist nicht erlaubt, denn die Passverordnung verlangt ein Foto ohne Bedeckung der Augen.

Gesichtshöhe in Millimetern je Altersgruppe

Ab 10 Jahren füllt das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe, bei jüngeren Kindern 50 bis 80 Prozent. Auf ein Passbild mit 35 mal 45 Millimetern umgerechnet, sind das 31,5 bis 36 Millimeter Gesichtshöhe ab 10 Jahren und 22,5 bis 36 Millimeter bei jüngeren Kindern, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.

Erlaubter Anteil des Gesichts an der Bildhöhe in 3 Altersgruppen, umgerechnet auf 45 Millimeter Bildhöhe. Quelle: Anlage 8 der Passverordnung.
AlterAnteil an der BildhöheBei 45 mm Bildhöhe
Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren70 bis 80 Prozent31,5 bis 36 mm
Kinder von 6 bis 9 Jahren50 bis 80 Prozent22,5 bis 36 mm
Babys und Kinder unter 6 Jahren50 bis 80 Prozent22,5 bis 36 mm

Die Behörde nimmt nur digital übermittelte Passbilder an

Ein Foto, das alle 9 Merkmale erfüllt, wird trotzdem abgelehnt, wenn es auf dem falschen Weg ankommt. Seit dem 1. Mai 2025 zählt nur ein Passbild, das digital entsteht und sicher zur Behörde kommt.

  • Fotostudio schickt das Foto über einen geschützten Online-Speicher

    Das Studio macht das Foto digital und lädt es verschlüsselt zu einem Online-Speicher in der Europäischen Union hoch. Sie bekommen einen Code und nennen ihn beim Antrag im Amt, die Behörde holt das Foto damit ab. Der Anbieter des Speichers kann das Foto selbst nicht öffnen.

    Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 5 Passverordnung

  • Fotostudio mit Kamera, die direkt mit dem Amt verbunden ist

    Manche Studios haben ein geprüftes Fotogerät, das mit Zustimmung der Behörde direkt an deren Netz angeschlossen ist. Das Foto geht dann ohne Umweg an das Amt.

    Paragraf 4 Absatz 2 und Paragraf 8 Passverordnung

  • Foto direkt im Bürgeramt oder Passamt

    Das Amt macht das Foto selbst, wenn Sie den Antrag stellen. Dafür zahlen Sie 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für Ausweis oder Pass.

    Paragraf 9 und Paragraf 27 Passverordnung

  • Papierfoto oder eigene Datei mitbringen

    In Deutschland nimmt das Amt ein Papierfoto oder eine selbst mitgebrachte Datei nicht mehr an. Seit dem 1. Mai 2025 muss das Foto digital entstehen und sicher zur Behörde kommen, die Übergangszeit für Papierfotos endete am 31. Juli 2025. Nur beim Antrag im Ausland gibt es eine Ausnahme: Geht dort kein digitales Foto, reicht ein Papierfoto mit 45 mal 35 Millimetern im Hochformat ohne Rand.

    Paragraf 4 und Paragraf 16 Absatz 3 Passverordnung

Das Foto muss aktuell sein und die technischen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllen, so Paragraf 16 Absatz 1 der Passverordnung. Ein Studio, das Passbilder digital zur Behörde schickt, meldet sich dafür bei einem zugelassenen Online-Speicher an und darf nur geprüfte, zertifizierte Technik einsetzen.

Der Online-Speicher löscht das Foto, sobald die Behörde es abgerufen hat, spätestens 6 Monate nach dem Hochladen. Auf Ihren Wunsch kann die Behörde vermerken, dass das Foto nach dem Abruf noch liegen bleibt, etwa für einen zweiten Ausweis. Länger als 6 Monate ab dem Hochladen bleibt es aber nie gespeichert. So steht es in Paragraf 7 der Passverordnung.

Belege

  1. Anlage 8 PassV, Anforderungen an das Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  2. Fotomustertafel, Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente, Bundesministerium des Innern, Stand Juli 2025, Artikelnummer BMI24037, abgerufen am
  3. Paragraf 16 PassV, Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  4. Paragraf 4 PassV, Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  5. Paragraf 5 PassV, Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  6. Paragraf 7 PassV, Pflichten des Cloudanbieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  7. Paragraf 27 PassV, Gebühren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  8. Paragraf 8 PassV, Übermittlung von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  9. Technische Richtlinie TR-03170, sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgerufen am
  10. Paragraf 1 PAuswGebV, Gebühren für den Personalausweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am
  11. Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025, Verbraucherzentrale, abgerufen am

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026. Das Werkzeug gibt geltende Anforderungen wieder und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Wie groß muss das Gesicht auf einem biometrischen Passbild sein?

Das Gesicht muss auf einem biometrischen Passbild 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe füllen. Bei der üblichen Bildhöhe von 45 Millimetern sind das 31,5 bis 36 Millimeter, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Für Kinder unter 10 Jahren reichen 50 bis 80 Prozent.

Nimmt das Bürgeramt noch Passbilder auf Papier an?

Nein, ein Passbild auf Papier nimmt die Behörde in Deutschland seit dem 1. August 2025 nicht mehr an. Das Foto muss digital im Fotostudio entstehen und sicher zur Behörde kommen, oder das Amt macht es selbst. Nur beim Antrag im Ausland gibt es eine Ausnahme.

Was kostet ein Passbild im Bürgeramt?

Ein Passbild, das das Bürgeramt selbst macht, kostet 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für das Dokument. Der Personalausweis kostet ab 24 Jahren 46 Euro, der Reisepass 70 Euro.

Darf ich auf dem Passbild eine Brille tragen?

Ja, eine Brille ist auf dem Passbild erlaubt, solange die Augen klar zu sehen sind. Der Rahmen darf nicht über die Augen laufen, und die Gläser dürfen weder getönt sein noch spiegeln. Eine Sonnenbrille ist nicht erlaubt.

Wie lange bleibt ein digitales Passbild beim Online-Speicher?

Ein digitales Passbild bleibt höchstens 6 Monate nach dem Hochladen beim Online-Speicher. Ruft die Behörde es vorher ab, wird es sofort gelöscht, außer Sie bitten das Amt, es für einen zweiten Ausweis liegen zu lassen. Länger als 6 Monate geht es nie.

Ratgeber zu Vorgaben, Größe und Übermittlung des Passbilds