Wem die Fotos gehören, und wem nicht
An jedem Foto aus dem Studio hängen drei Rechte, und drei verschiedene Personen haben sie. Das Foto selbst gehört rechtlich dem Fotografen, auch wenn Sie die Aufnahme bezahlt haben. Die Erlaubnis, das Bild zu benutzen, gehört Ihnen, weil Sie dafür bezahlt haben. Und das Recht, mitzubestimmen, ob man Sie zeigen darf, gehört ebenfalls Ihnen, weil Sie abgebildet sind.
| Worum es geht | Wem es gehört | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Das Foto selbst | Dem Fotografen | Er entscheidet, wer das Bild wie benutzen darf, und er darf verlangen, dass sein Name dabeisteht. |
| Die Nutzung des Fotos | Ihnen, für den Zweck, für den Sie gebucht haben | Sie dürfen das Bild so verwenden, wie es beim Buchen vereinbart war, zum Beispiel für Bewerbungen. |
| Ob man Sie auf dem Bild zeigen darf | Ihnen, weil Sie abgebildet sind | Niemand darf das Foto ohne Ihre Zustimmung veröffentlichen, auch der Fotograf nicht. |
Der Fotograf darf außerdem verlangen, dass sein Name beim Bild steht. Das wissen viele Kundinnen und Kunden nicht. Wer ein Foto auf die Firmenseite stellt, sollte deshalb vorher fragen, ob der Fotograf genannt werden möchte. Ein Verzicht ist möglich, gehört aber in die Absprache.
Was Sie mit dem Foto machen dürfen, ohne extra zu fragen
Auch ohne ein Wort über die Nutzung dürfen Sie zwei Dinge mit Ihrem Foto tun. Sie dürfen es privat kopieren und kostenlos weitergeben, zum Beispiel an Familie und Freunde. Und Sie dürfen es für den Zweck nutzen, für den Sie es gebucht haben. Wer ein Bewerbungsfoto bestellt, darf es in Bewerbungen verwenden, gedruckt und als Datei. Was beim Buchen nicht besprochen wurde, dürfen Sie im Zweifel nicht nutzen.
- Erlaubt, ohne dass Sie extra fragen müssen: das Foto in beliebig vielen Bewerbungen zeigen, gedruckt und als Datei.
- Erlaubt: das Bild privat kopieren und kostenlos weitergeben, etwa an Familie oder Freunde.
- Erlaubt: ein privates Profilbild in einem Messenger oder in einem privaten Netzwerk, solange Sie nichts damit verkaufen.
- Nicht erlaubt ohne Absprache: das Foto auf der Firmenseite Ihres Arbeitgebers, in Broschüren, auf Messewänden oder in Anzeigen zeigen. Das ist eine geschäftliche Nutzung.
- Nicht erlaubt: das Bild verkaufen oder an andere weitergeben, damit die es selbst nutzen.
- Nicht ganz klar: ein Profilbild in einem beruflichen Netzwerk. Es dient der Jobsuche, aber auch der eigenen Werbung. Fragen Sie im Studio nach, wenn Sie sicher gehen wollen.
Welche Erlaubnis Sie für die Firmenseite brauchen
Der Fotograf kann die Erlaubnis zur Nutzung auf verschiedene Arten geben. Die einfachste Erlaubnis gilt für Sie und schließt niemanden aus; der Fotograf darf das Bild dann auch selbst weiterverwenden. Eine umfassendere Erlaubnis gilt nur für Sie allein, auch der Fotograf darf das Bild dann nicht mehr woanders zeigen. Diese Variante kostet in der Regel mehr.
Für ein Bewerbungsfoto reicht die einfache Erlaubnis für Bewerbungen. Für ein Businessporträt auf der Firmenseite braucht der Arbeitgeber eine eigene Absprache mit dem Fotografen, auf seinen eigenen Namen. Eine Erlaubnis, die Ihnen persönlich gegeben wurde, können Sie nicht einfach an die Firma weiterreichen.
Nutzen Sie das Foto nur für Bewerbungen und privat?
Die einfache Erlaubnis reicht, die automatisch mit der Buchung kommt. Lassen Sie sich trotzdem auf der Rechnung notieren, dass die digitale Nutzung in Bewerbungen und beruflichen Netzwerken eingeschlossen ist.
Soll ein Unternehmen das Foto nutzen, etwa auf der Firmenseite oder in Anzeigen?
Soll niemand sonst, auch nicht der Fotograf, das Bild noch verwenden dürfen?
Eine umfassende Erlaubnis für das Unternehmen, mit genauer Nennung von Nutzungsarten, Dauer und Gebiet. Das ist die teuerste Variante, weil der Fotograf auf jede weitere Nutzung verzichtet.
Eine einfache Erlaubnis für das Unternehmen, mit genauer Nennung, wofür: Website, soziale Netzwerke, Print, Presse. Ohne diese Nennung gilt nur, wofür Sie ursprünglich gebucht haben.
Eine einfache Erlaubnis auf Ihren eigenen Namen, die die geplante Nutzung nennt, zum Beispiel berufliches Netzwerk, eigene Website oder Vortragsankündigungen. Klären Sie auch, ob Sie das Bild bearbeiten und zuschneiden dürfen.
Was auf der Rechnung stehen sollte
Für die Erlaubnis zur Nutzung braucht es keine besondere Form. Eine Zeile auf der Rechnung reicht, wenn sie die wichtigen Punkte nennt. Sprechen Sie im Studio diese fünf Punkte an, und lassen Sie sie aufschreiben.
- Nennen Sie jede geplante Nutzung: Bewerbung, berufliches Netzwerk, eigene Website, Firmenseite, Print, Presse, Werbung. Was nicht dasteht, dürfen Sie im Zweifel nicht nutzen.
- Klären Sie, wer die Erlaubnis bekommt: Sie selbst oder die Firma. Eine Erlaubnis auf Ihren Namen hilft der Firma nicht.
- Legen Sie fest, ob die Erlaubnis einfach oder umfassend gilt. Für die meisten Bewerbungs- und Businessfotos reicht die einfache Variante, sie ist günstiger.
- Vereinbaren Sie eine Dauer und ein Gebiet, oder ausdrücklich unbefristet und weltweit. Ohne Angabe gilt nur der ursprüngliche Zweck.
- Klären Sie die Bearbeitung: Zuschneiden, Farbe ändern, Schwarz-Weiß, Einbau in Grafiken. Auch das zählt als eigene Nutzung.
Die unbearbeiteten Kameradateien gehören zum Arbeitsmaterial des Fotografen. Die meisten Studios geben sie nicht heraus, weil sie ihren eigenen Stil zeigen. Wer die Rohdaten will, muss das gesondert vereinbaren und bezahlen. Für die üblichen Zwecke reicht eine bearbeitete Datei in guter Auflösung.
Welches Recht Sie als abgebildete Person behalten
Ein drittes Recht am Bild gehört Ihnen, und es bleibt Ihres, egal wer bezahlt hat. Ein Foto von Ihnen darf nur mit Ihrer Zustimmung gezeigt oder veröffentlicht werden. Ihre Zustimmung gilt als gegeben, wenn Sie dafür bezahlt wurden, dass man Sie fotografiert hat. Stirbt die abgebildete Person, brauchen andere zehn Jahre lang die Zustimmung der engsten Familie.
Macht ein Arbeitgeber Fotos von Ihnen, kommen die Datenschutzregeln dazu. Ein Foto, auf dem man Sie erkennt, zählt als Ihr persönliches Datum. Für Website und Werbung braucht der Arbeitgeber deshalb meist Ihre ausdrückliche Zustimmung, und Sie dürfen diese Zustimmung jederzeit zurückziehen. Der Rückzug wirkt für die Zukunft; was vorher rechtmäßig veröffentlicht wurde, bleibt es.
Zustimmung einholen
Der Arbeitgeber fragt Sie vor der Veröffentlichung schriftlich, damit klar ist: welches Bild, wo es erscheint, wofür.
Nutzung wie vereinbart
Der Arbeitgeber zeigt das Bild wie besprochen, etwa auf der Teamseite. Für eine neue Nutzung braucht er eine neue Zustimmung.
Ende des Jobs
Die Zustimmung endet nicht von selbst. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine ohne Einschränkung gegebene Zustimmung bleibt auch nach dem Jobende gültig, jedenfalls wenn das Bild nur Arbeitsabläufe zeigt und nicht Sie persönlich in den Mittelpunkt stellt.
Zurückziehen
Sie können Ihre Zustimmung zurückziehen. Für den Jobkontext verlangt das Gericht dafür einen plausiblen Grund. Für die Datenschutzregeln reicht ein einfacher Widerruf jederzeit.
Löschen
Nach dem Widerruf muss der Arbeitgeber das Bild von den genannten Stellen entfernen. Schon verteilte gedruckte Broschüren muss er nicht zurückholen.
Ein Mitarbeiter eines Heizungsbetriebs hatte 2008 schriftlich zugestimmt, dass Videos von ihm für die Werbung genutzt werden. Nach seinem Ausscheiden 2011 wollte er das Video von der Firmenseite entfernt haben. Das Gericht entschied: Die Zustimmung blieb gültig, weil das Video nur Arbeitsabläufe zeigte, keinen persönlichen Bezug zu ihm. Zeigt ein Businessporträt Sie dagegen namentlich als Ansprechpartner, ist ein Widerruf nach dem Jobende naheliegend.
Was bei einer Nutzung ohne Erlaubnis passiert
Nutzt jemand ein Foto ohne Erlaubnis, kann der Fotograf verlangen, dass die Nutzung aufhört. Wiederholt sich das, kann er eine Unterlassung verlangen. Bei Absicht oder Nachlässigkeit kann er zusätzlich Geld verlangen, berechnet nach dem Betrag, den eine erlaubte Nutzung gekostet hätte.
Das trifft in der Praxis oft einen Arbeitgeber, der das Bewerbungsfoto eines neuen Mitarbeiters auf die Firmenseite stellt. Der Mitarbeiter durfte das Foto nur für Bewerbungen nutzen, nicht für die Website, und konnte diese Erlaubnis nicht weitergeben. Der Fotograf kann dann gegen die Firma vorgehen. Dieselbe Lage entsteht, wenn eine Firma das Foto einer ausgeschiedenen Person weiter zeigt, obwohl diese widerrufen hat.
Eine Firma, die für jedes Businessporträt eine Rechnung mit klarer Erlaubnis ablegt und für jede gezeigte Person eine schriftliche Zustimmung hat, ist auf beiden Seiten abgesichert. Eine Firma, die Bewerbungsfotos einfach aus der Personalakte auf die Website zieht, ist es nicht. Umgekehrt gilt: Was der Fotograf selbst mit Ihrem Foto tun darf, zum Beispiel es im Schaufenster zeigen, ist eine andere Frage. Mehr dazu lesen Sie unter was der Fotograf mit Ihren Fotos machen darf.
Häufige Fragen
Gehört mir mein Foto, wenn ich das Shooting bezahlt habe?
Nein, das Foto gehört rechtlich dem Fotografen, auch wenn Sie die Aufnahme bezahlt haben. Sie bekommen die Erlaubnis, es für den Zweck zu nutzen, für den Sie gebucht haben, zum Beispiel Bewerbungen. Privat dürfen Sie es außerdem kopieren und kostenlos weitergeben.
Darf mein Arbeitgeber mein Bewerbungsfoto auf die Firmenseite stellen?
Nein, Ihr Arbeitgeber darf Ihr Bewerbungsfoto nicht ohne eigene Absprache mit dem Fotografen auf die Firmenseite stellen. Die Erlaubnis galt für Bewerbungen, nicht für die geschäftliche Nutzung durch eine Firma. Der Arbeitgeber braucht eine eigene Erlaubnis vom Fotografen und Ihre Zustimmung, dass man Sie auf der Seite zeigt.
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer umfassenden Erlaubnis?
Eine einfache Erlaubnis lässt Sie das Foto wie vereinbart nutzen, schließt aber niemanden aus; der Fotograf darf es selbst weiterverwenden. Eine umfassende Erlaubnis gilt nur für Sie, auch der Fotograf darf das Bild dann nicht mehr woanders zeigen. Für die meisten Bewerbungs- und Businessfotos reicht die einfache Variante.
Endet die Erlaubnis für mein Firmenfoto, wenn ich den Job wechsle?
Ihre Zustimmung zum Firmenfoto endet nicht automatisch mit dem Jobwechsel. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine uneingeschränkt gegebene Zustimmung nach dem Jobwechsel weitergilt, jedenfalls bei Bildern ohne persönlichen Bezug. Sie können die Zustimmung zurückziehen, für den Datenschutz jederzeit, im Jobkontext braucht es dafür einen plausiblen Grund.
Muss der Fotograf bei einem Businessfoto genannt werden?
Ob der Fotograf bei einem Businessfoto genannt werden muss, hängt von der Absprache ab. Er darf verlangen, dass sein Name beim Bild steht, kann aber auch darauf verzichten. Klären Sie das im Studio, und lassen Sie es auf die Rechnung schreiben.
Was kann der Fotograf verlangen, wenn jemand sein Foto ohne Erlaubnis nutzt?
Der Fotograf kann verlangen, dass die Nutzung sofort aufhört, und bei Absicht oder Nachlässigkeit zusätzlich Geld. Die Höhe richtet sich danach, was eine erlaubte Nutzung gekostet hätte. Bei besonders persönlichen Fotos kann eine weitere Entschädigung dazukommen.
