Glossar
Kopfbedeckung im Passbild
Eine Kopfbedeckung ist auf dem Passbild nur aus religiösen Gründen erlaubt, etwa ein Kopftuch. Ihr Gesicht muss dann vom Kinn bis zur Stirn frei und ohne Schatten zu sehen sein.
- Begriff
- Kopfbedeckung im Passbild
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Mütze, Cap oder Haarband ohne religiösen Grund führen dazu, dass die Behörde das Foto ablehnt. Weicht Ihr Aussehen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ab, kann die Behörde ebenfalls eine Ausnahme machen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage 8 PassV, Anforderungen an das Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht fotografiert, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.