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Glossar

Kopfbedeckung im Passbild

Eine Kopfbedeckung ist auf dem Passbild nur aus religiösen Gründen erlaubt, etwa ein Kopftuch. Ihr Gesicht muss dann vom Kinn bis zur Stirn frei und ohne Schatten zu sehen sein.

Begriff
Kopfbedeckung im Passbild
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Mütze, Cap oder Haarband ohne religiösen Grund führen dazu, dass die Behörde das Foto ablehnt. Weicht Ihr Aussehen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ab, kann die Behörde ebenfalls eine Ausnahme machen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage 8 PassV, Anforderungen an das Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht fotografiert, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.