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Glossar

Passverordnung

Die Passverordnung ist die Vorschrift, in der die Einzelheiten zum Reisepass stehen. Dort steht auch, wie das Passbild aussehen muss und wie es zur Behörde kommt.

Begriff
Passverordnung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

In einer Anlage zur Verordnung stehen die 9 Merkmale des biometrischen Passbilds. Seit Mai 2025 regelt die Verordnung außerdem, dass ein Fotostudio das Foto verschlüsselt über einen geprüften Online-Speicher an die Behörde schickt. Auch die Gebühr von 6 Euro für ein Foto, das das Amt selbst macht, steht dort.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage 8 PassV, Anforderungen an das Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 5 PassV, Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 4 PassG, Passmuster, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht fotografiert, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.