Glossar
Passgesetz
Das Passgesetz ist das Gesetz für den deutschen Reisepass. Es sagt, wer einen Pass braucht und welche Angaben und welches Foto darin stehen.
- Begriff
- Passgesetz
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die genauen Regeln für das Passbild stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in der Passverordnung. Das Gesetz erlaubt dem Bundesinnenministerium, sie dort festzulegen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 4 PassG, Passmuster, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht fotografiert, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.