Welche Vorgaben die Bundesagentur für Arbeit macht
Ein Gesetz zum Bewerbungsfoto gibt es nicht. Es gibt aber eine Behörde, die seit Jahrzehnten Bewerbungen prüft und ihre Erfahrung in einem Merkblatt für Bewerbende zusammenfasst: die Bundesagentur für Arbeit. An diesen Vorgaben orientieren sich Personalabteilungen und Fotografen gleichermaßen.
Die Liste ist kurz. Ihr Foto ist mindestens 4 mal 6 und höchstens 6,5 mal 8,5 Zentimeter groß, und es ist in Farbe, auch im Ausdruck. Die Kleidung passt zur Stelle, für die Sie sich bewerben, und das Foto soll vom Fotografen stammen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind ein Selfie mit dem Handy und ein neutrales Passbild.
Die Größe ist der auffälligste Unterschied zum Foto für Ausweis oder Reisepass. Ihr Bewerbungsfoto misst 4 bis 6,5 mal 6 bis 8,5 Zentimeter, ein amtliches Passbild dagegen einheitlich 3,5 mal 4,5 Zentimeter. Auch der Ausdruck unterscheidet sich, denn ein Bewerbungsfoto darf lächeln, ein Passbild nicht.
| Merkmal | Bewerbungsfoto | Amtliches Passbild |
|---|---|---|
| Größe | Mindestens 4 x 6 cm, höchstens 6,5 x 8,5 cm | 3,5 x 4,5 cm |
| Farbe | In Farbe, auch im Ausdruck | Digital nur in Farbe |
| Gesichtsausdruck | Natürliches Lächeln, Blick in die Kamera | Neutral, Mund geschlossen, Blick geradeaus |
| Kopfhaltung | Aufrecht, leichte Drehung erlaubt | Frontal, gerade, mittig |
| Hintergrund | Neutral, ohne Muster | Einfarbig, schattenfrei, meist hellgrau |
| Kleidung | Passend zur angestrebten Stelle | Keine Vorgabe, Gesicht muss frei bleiben |
| Retusche | Leichte Korrekturen, keine extremen Filter | Keine Retusche, keine Filter |
| Pflicht | Nein, freiwillig | Ja, für Pass und Ausweis |
| Weg zum Empfänger | Datei oder Abzug, von Ihnen selbst | Nur digital über Bürgeramt oder Fotodienstleister |
Welche Kleidung zu welcher Stelle passt
Die Bundesagentur für Arbeit fasst die Regel in einem Satz zusammen: Tragen Sie Kleidung, in der Sie sich gut fühlen und die zu dem Beruf passt, den Sie anstreben. Bewusst gibt es dafür keine Liste einzelner Kleidungsstücke, weil passende Kleidung für eine Bank eine andere ist als für eine Werkstatt oder eine Arztpraxis.
Der einfachste Test: Was würden Sie am ersten Arbeitstag anziehen, wenn Sie die Stelle schon hätten? Genau diese Kleidung gehört auf das Foto. Sie zeigt der Personalabteilung, dass Sie das Umfeld kennen, und passt zu der Person, die später im Gespräch sitzt.
- Kleidung, in der Sie sich gut fühlen und die zum angestrebten Beruf passt. Alles Weitere leitet sich daraus ab.
- Gut sitzend, sauber und gebügelt. Licht und Ausschnitt kann ein Fotograf korrigieren, eine Falte am Kragen nur mit Aufwand.
- Ein einfarbiges Oberteil oder ein ruhiges Muster. Feine Streifen und Karos erzeugen im Druck ein Flimmern, das Fotografen Moiré nennen.
- Kontrast zum Hintergrund. Vor hellgrauem Hintergrund verschwindet ein hellgraues Oberteil, eine kräftigere Farbe trennt Sie vom Hintergrund.
- Nicht zu viel Make-up. Die Bundesagentur nennt das ausdrücklich, denn das Foto soll Sie wiedererkennbar zeigen.
- Schmuck und Accessoires zurückhaltend. Alles, was glänzt, zieht das Auge vom Gesicht weg und spiegelt das Studiolicht.
Ein Punkt, den Bewerbende oft unterschätzen, ist der Bildausschnitt. Ein Bewerbungsfoto zeigt in der Regel Kopf und Schultern, manchmal den Oberkörper bis zur Brust. Hose, Schuhe und Uhr sind nicht im Bild. Investieren Sie die Sorgfalt deshalb in Kragen, Halsausschnitt, Frisur und Gesicht, nicht in das, was die Kamera nicht sieht.
Was ein Feldversuch zu Fotos mit Kopftuch zeigt
Das Foto ist der einzige Teil einer Bewerbung, der auf einen Blick zeigt, was gesetzlich eigentlich keine Rolle spielen darf: Geschlecht, ungefähres Alter, oft auch die Herkunft, manchmal Religion. Wie stark das im ersten Auswahlschritt wirkt, hat die Ökonomin Doris Weichselbaumer von der Universität Linz in einem Feldversuch in Deutschland gemessen.
Sie verschickte fast 1.500 fiktive Bewerbungen mit gleicher Qualifikation, die sich nur im Namen und im Foto unterschieden. Eine Bewerberin mit deutschem Namen und einem Foto ohne Kopftuch wurde in 18,8 Prozent der Fälle zum Gespräch eingeladen. Mit türkischem Namen und Foto ohne Kopftuch sank die Quote auf 13,5 Prozent, mit türkischem Namen und Kopftuch auf dem Foto auf 4,2 Prozent.
Diese Bewerberin musste also 4,5-mal so viele Bewerbungen schreiben wie die erste, um ein Gespräch zu bekommen. Für eine höher qualifizierte Stelle in der Bilanzbuchhaltung waren es sogar 7,6-mal so viele.
Für Ihre Kleidungswahl folgt daraus etwas Unbequemes. Religiöse Kleidung auf dem Foto ist geschützt: Niemand darf Sie deswegen benachteiligen, und Behörden raten Arbeitgebern ausdrücklich, in Stellenanzeigen gar kein Foto zu verlangen. Der Feldversuch zeigt aber, dass die Benachteiligung im ersten Auswahlschritt trotzdem vorkommt.
Sie haben drei Wege: das Foto mit der Kleidung, die Sie im Beruf ohnehin tragen, ein Foto, das diese Kleidung nicht zeigt, oder gar kein Foto. Ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht, und in der Stellenanzeige darf ein Arbeitgeber es nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich fordern.
Wie das Bewerbungsfoto im Studio entsteht
Ein Bewerbungsfoto im Studio dauert meist eine halbe Stunde, und die eigentliche Aufnahme ist der kürzeste Teil. Der Rest ist Vorbereitung, Licht und Auswahl. Wer weiß, was passiert, kommt entspannter an, und Entspannung sieht man auf dem Bild.
Vorgespräch
Der Fotograf fragt nach der Stelle und der Branche. Daraus folgen Hintergrund, Lichtstimmung und Bildausschnitt. Nennen Sie auch, ob das Bild später für berufliche Netzwerke oder eine Firmenseite genutzt werden soll.
Kleidung und Hintergrund
Sie ziehen das erste Oberteil an, der Fotograf stellt den Hintergrund und prüft den Kontrast. Neutral heißt einfarbig, aber nicht zwingend weiß oder grau, ein ruhiger Farbton ist üblich.
Haltung und Blick
Aufrecht sitzen oder stehen, Körperspannung, Blick in die Kamera, natürliches Lächeln. Das sind die vier Punkte der Bundesagentur, und der Fotograf korrigiert jeden davon während der Aufnahme.
Auswahl am Bildschirm
Sie sehen die Aufnahmen und wählen eine oder zwei aus. Farbe, Kontrast und kleine Hautunreinheiten werden bearbeitet, extreme Filter und starke Retusche lehnt die Bundesagentur ausdrücklich ab, weil Sie sich auf dem Bild wiedererkennen sollen.
Übergabe und Erlaubnis zur Nutzung
Sie bekommen Abzüge, eine Datei oder beides. Klären Sie vorher mit dem Fotografen oder der Fotografin, ob Sie die Bilder auch digital nutzen dürfen, etwa in einem beruflichen Netzwerk oder auf einer Firmenseite. Diese Absprache entscheidet, wofür Sie das Foto später verwenden dürfen.
- Vereinbaren Sie den Termin einige Tage vor der ersten Bewerbung, nicht am Tag der Abgabe.
- Bringen Sie zwei Oberteile mit, die zur angestrebten Stelle passen, und ziehen Sie das erste erst im Studio an, damit es nicht knittert.
- Kommen Sie mit der Frisur, die Sie auch im Gespräch tragen. Ein Foto mit neuer Frisur, die am Gesprächstag anders aussieht, arbeitet gegen Sie.
- Sagen Sie dem Fotografen, wofür das Bild gedacht ist: nur für die Bewerbung oder auch für ein Netzwerkprofil, eine Firmenseite oder eine Pressemitteilung.
- Fragen Sie, wofür Sie die Fotos später nutzen dürfen, und lassen Sie das auf der Rechnung festhalten.
- Nehmen Sie die Datei im JPEG-Format und in einer Auflösung mit, die einen scharfen Druck in 6,5 x 8,5 Zentimetern erlaubt.
Wo das Foto im Lebenslauf steht und wie lange es gilt
Die Bundesagentur für Arbeit nennt zwei Plätze: auf dem Deckblatt, wenn Sie eines verwenden, sonst oben rechts im Lebenslauf. Beides zugleich ist doppelt. Ein Deckblatt ist optional, wer es nutzt, setzt dort Namen, Kontaktdaten, Stellenbezeichnung, Unternehmen und das Foto.
Verwenden Sie ein Deckblatt mit Namen, Kontaktdaten und Stellenbezeichnung?
Das Foto steht auf dem Deckblatt, in guter Qualität und aktuell. Im Lebenslauf wiederholen Sie es nicht.
Bewerben Sie sich digital über ein Formular, das ein eigenes Feld für ein Foto hat?
Laden Sie die Datei im JPEG-Format in das Feld und lassen Sie das Foto im Lebenslauf weg, damit es nicht zweimal erscheint. Prüfen Sie vorher, ob das Formular das Foto als freiwillig kennzeichnet, verlangen darf es das Foto nicht.
Das Foto steht oben rechts im Lebenslauf, in Farbe, in einer Größe zwischen 4 x 6 und 6,5 x 8,5 Zentimetern im Druck.
Wie lange ein Bewerbungsfoto gilt, legt keine Stelle in Monaten fest. Aktuell muss es trotzdem sein: Die Person auf dem Bild muss diejenige sein, die zum Gespräch kommt, mit derselben Frisur, demselben Bart, derselben Brille und ungefähr demselben Gewicht. Ändert sich eines dieser Merkmale, brauchen Sie ein neues Bild, auch wenn das alte erst ein Jahr alt ist.
Die Datei gehört Ihnen nur so weit, wie der Fotograf oder die Fotografin Ihnen erlaubt hat, sie zu nutzen. Das Bild selbst bleibt rechtlich beim Fotografen. Haben Sie nichts Ausdrückliches vereinbart, gilt automatisch nur die Nutzung, für die Sie das Shooting gebucht haben, also in der Regel Bewerbungen. Wollen Sie das Foto zusätzlich in einem Netzwerk oder auf einer Firmenseite zeigen, sprechen Sie das vorher an. Was Sie mit dem Foto tun dürfen, hängt davon ab, wem die Fotos aus dem Studio gehören.
Häufige Fragen
Welche Kleidung ist auf einem Bewerbungsfoto richtig?
Auf einem Bewerbungsfoto tragen Sie Kleidung, in der Sie sich gut fühlen und die zu dem Beruf passt, den Sie anstreben, so formuliert es die Bundesagentur für Arbeit. Der praktische Test ist die Kleidung des ersten Arbeitstags. Sie sollte gut sitzen, sauber und gebügelt sein, sich vom Hintergrund abheben und keine feinen Streifen oder Karos haben, weil die im Druck flimmern.
Wie groß muss ein Bewerbungsfoto sein?
Ein Bewerbungsfoto ist nach dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit im Ausdruck mindestens 4 x 6 Zentimeter und höchstens 6,5 x 8,5 Zentimeter groß und in Farbe. Für die Datei gibt es keine feste Pixelzahl, üblich ist das JPEG-Format in einer Qualität, die den Druck in dieser Größe scharf hält.
Kann ich mein Passbild als Bewerbungsfoto verwenden?
Ein biometrisches Passbild, also das strenge Foto für Personalausweis oder Reisepass, eignet sich nicht als Bewerbungsfoto. Die Bundesagentur für Arbeit nennt das neutrale Passbild neben dem Selfie ausdrücklich als Fehler. Ein Passbild verlangt neutralen Ausdruck und geschlossenen Mund, ein Bewerbungsfoto ein natürliches Lächeln. Im Studio entstehen deshalb zwei getrennte Aufnahmen.
Darf ich auf dem Bewerbungsfoto ein Kopftuch tragen?
Ja, religiöse Kleidung auf dem Bewerbungsfoto ist zulässig, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Sie ausdrücklich vor einer Benachteiligung wegen der Religion. Ein Feldversuch von Doris Weichselbaumer mit fast 1.500 Bewerbungen in Deutschland zeigte 2016 aber, wie stark das Foto trotzdem wirkt. Eine Bewerberin mit türkischem Namen und Kopftuch auf dem Foto wurde nur in 4,2 Prozent der Fälle eingeladen, gegenüber 18,8 Prozent bei deutschem Namen ohne Kopftuch. Ein Foto ist keine Pflicht, Sie entscheiden, was Sie zeigen.
Wo wird das Bewerbungsfoto im Lebenslauf platziert?
Das Bewerbungsfoto steht nach der Bundesagentur für Arbeit entweder auf dem Deckblatt oder oben rechts im Lebenslauf, nicht an beiden Stellen. Bei einer Online-Bewerbung mit eigenem Fotofeld laden Sie die Datei dort hoch und lassen es im Lebenslauf weg. Das Foto ist freiwillig, ein Formular darf es nicht als Pflichtfeld verlangen.
