Warum ein selbst gemachtes Foto für Ausweis und Reisepass nicht mehr reicht
Bis zum 30. April 2025 konnten Sie ein eigenes Foto ausdrucken und beim Bürgeramt für Personalausweis oder Reisepass abgeben. Seit dem 1. Mai 2025 ist dieser Weg geschlossen, eine Übergangsfrist für Ausnahmefälle lief bis zum 31. Juli 2025 aus.
Der Grund: Die Behörde will sichergehen, dass niemand das Bild zwischen Aufnahme und Antrag verändert oder austauscht. Deshalb muss das Foto direkt aus einer geprüften Kamera oder einem zertifizierten Studio kommen und verschlüsselt weiterlaufen. Ein Foto von Ihrem eigenen Handy erfüllt das nicht, selbst wenn es technisch gut aussieht.
Für welche Dokumente Sie weiterhin selbst fotografieren dürfen
Nicht jedes Dokument verlangt die neue, strenge Prozedur. Für ein Bewerbungsfoto, ein Profilbild in einem beruflichen Netzwerk oder eine Vereinsmitgliedskarte entscheiden allein Sie oder die ausstellende Stelle, wie das Foto entsteht.
Auch beim Fischereischein reicht in vielen Bundesländern ein einfaches Foto ohne biometrische Prüfung. Der Freistaat Sachsen verlangt für seinen Fischereischein ausdrücklich kein biometrisches Bild, nur ein Foto in der üblichen Größe von 35 mal 45 Millimetern vor neutralem Hintergrund. Ob Ihre eigene Fischereibehörde ein selbst gemachtes Foto akzeptiert, klären Sie am besten vorher direkt mit ihr, weil die Regel von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen kann.
Beim Führerschein ist die Antwort vorsichtiger. Ein selbst gemachtes Foto ist nicht ausdrücklich verboten, solange es aussieht wie ein normales biometrisches Passbild. In der Praxis gelingt diese Vorgabe ohne Studio-Ausrüstung nur selten, weil Hintergrund, Ausleuchtung und Kopfgröße genau stimmen müssen. Mehr dazu steht im Beitrag zum Passbild für Führerschein, Visum und Aufenthaltstitel.
Was ein selbst gemachtes Foto technisch erfüllen muss
Wo ein eigenes Foto erlaubt ist, sollte es trotzdem den üblichen Grundregeln folgen. Sonst weist die Stelle es doch zurück, und der Aufwand war umsonst.
- Format ohne Rand, üblich sind 35 mal 45 Millimeter, wie bei jedem klassischen Passbild.
- Einfarbiger, heller Hintergrund ohne Schatten und ohne Muster dahinter.
- Scharfe, gut ausgeleuchtete Aufnahme in Farbe, ohne Filter oder Retusche.
- Gerader Blick in die Kamera und ein ruhiger, geschlossener Mund, außer die Zielstelle erlaubt ausdrücklich mehr.
- Ausdruck auf mattem Fotopapier in Originalgröße, kein Ausdruck auf normalem Druckerpapier.
Was passiert, wenn Sie trotzdem ein eigenes Foto einreichen
Reichen Sie bei Reisepass oder Personalausweis ein selbst gemachtes Foto ein, weist die Behörde den Antrag zurück, und Sie müssen einen neuen Termin mit einem zertifizierten Foto vereinbaren. Das kostet Sie in erster Linie Zeit, nicht zusätzliches Geld.
Bei Dokumenten ohne feste Vorschrift, etwa dem Fischereischein, entscheidet die zuständige Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter im Zweifel selbst, ob ein Foto durchgeht. Ein Foto, das den oben genannten Punkten folgt, hat die besten Chancen. Wie das zertifizierte Foto für Ausweis und Reisepass danach digital zur Behörde kommt, zeigt die Übersicht zur digitalen Übermittlung des Passfotos.
Häufige Fragen
Kann ich mein Passbild für den Personalausweis noch selbst machen?
Nein, seit dem 1. Mai 2025 nimmt das Bürgeramt für Personalausweis und Reisepass nur noch ein digital übermitteltes Foto von einem Fotostudio oder von der Behörde selbst an. Ein selbst gemachtes oder ausgedrucktes Foto wird abgelehnt, auch wenn es gut aussieht.
Darf ich mein Foto für den Fischereischein selbst machen?
In vielen Bundesländern ja, weil der Fischereischein kein biometrisches Foto verlangt. Sachsen etwa schreibt für seinen Fischereischein nur ein einfaches Foto in der Größe 35 mal 45 Millimeter vor neutralem Hintergrund vor. Fragen Sie vor dem Termin trotzdem bei Ihrer eigenen Fischereibehörde nach, weil die Regel je Bundesland leicht abweichen kann.
Was kostet es, wenn das Bürgeramt mein Foto selbst aufnimmt?
Wenn Sie kein eigenes Foto mitbringen können, macht die Behörde das Foto selbst und berechnet dafür zusätzlich 6 Euro zur normalen Gebühr für Ihr Dokument. Diese Gebühr kommt unabhängig davon hinzu, ob Sie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel beantragen.
Wird ein privates Foto für eine Vereinsmitgliedskarte oder ein Bewerbungsfoto akzeptiert?
Ja, für solche privaten oder freiwilligen Zwecke gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Herkunft des Fotos. Der Verein, das Unternehmen oder die ausstellende Stelle entscheidet selbst, welches Foto sie akzeptiert. Ein selbst gemachtes Bild reicht in der Regel aus.
Was passiert, wenn ich trotzdem ein selbst gemachtes Foto beim Bürgeramt abgebe?
Die Behörde weist den Antrag zurück und bittet Sie um ein neues, zertifiziertes Foto von einem Studio oder von ihr selbst. Das kostet Sie einen weiteren Termin und etwas Zeit, aber keine zusätzliche Strafe.
