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Ratgeber

Können Sie Ihr Passbild noch selber machen?

Veröffentlicht am

Nein, für Reisepass, Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel reicht ein selbst gemachtes Foto seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr, weil die Behörde nur noch ein digital übermitteltes Bild annimmt. Für andere Zwecke wie den Fischereischein, ein Bewerbungsfoto oder ein Profilbild dürfen Sie weiterhin selbst fotografieren, solange das Ergebnis den jeweiligen Vorgaben entspricht.

Selbst gemachtes Foto nicht mehr gültig seit
1. Mai 2025
Verbraucherzentrale, digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025, Stand 14. September 2026
Letzte Frist für Papierfotos in Ausnahmefällen
31. Juli 2025
Bundesministerium des Innern, Ankündigung zur Ausweisbeantragung, Stand 29. September 2026
Zusätzliche Gebühr, wenn die Behörde selbst fotografiert
6 Euro
Passverordnung, Gebühr für ein von der Behörde gefertigtes Lichtbild, Stand 14. September 2026
Selbstporträt mit Smartphone auf einem Stativ vor weißer Wand
Eine Person fotografiert sich selbst zu Hause mit dem Smartphone auf einem kleinen Stativ. Bild: KI generiert.

Warum ein selbst gemachtes Foto für Ausweis und Reisepass nicht mehr reicht

Bis zum 30. April 2025 konnten Sie ein eigenes Foto ausdrucken und beim Bürgeramt für Personalausweis oder Reisepass abgeben. Seit dem 1. Mai 2025 ist dieser Weg geschlossen, eine Übergangsfrist für Ausnahmefälle lief bis zum 31. Juli 2025 aus.

Der Grund: Die Behörde will sichergehen, dass niemand das Bild zwischen Aufnahme und Antrag verändert oder austauscht. Deshalb muss das Foto direkt aus einer geprüften Kamera oder einem zertifizierten Studio kommen und verschlüsselt weiterlaufen. Ein Foto von Ihrem eigenen Handy erfüllt das nicht, selbst wenn es technisch gut aussieht.

Für welche Dokumente Sie weiterhin selbst fotografieren dürfen

Nicht jedes Dokument verlangt die neue, strenge Prozedur. Für ein Bewerbungsfoto, ein Profilbild in einem beruflichen Netzwerk oder eine Vereinsmitgliedskarte entscheiden allein Sie oder die ausstellende Stelle, wie das Foto entsteht.

Auch beim Fischereischein reicht in vielen Bundesländern ein einfaches Foto ohne biometrische Prüfung. Der Freistaat Sachsen verlangt für seinen Fischereischein ausdrücklich kein biometrisches Bild, nur ein Foto in der üblichen Größe von 35 mal 45 Millimetern vor neutralem Hintergrund. Ob Ihre eigene Fischereibehörde ein selbst gemachtes Foto akzeptiert, klären Sie am besten vorher direkt mit ihr, weil die Regel von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen kann.

Beim Führerschein ist die Antwort vorsichtiger. Ein selbst gemachtes Foto ist nicht ausdrücklich verboten, solange es aussieht wie ein normales biometrisches Passbild. In der Praxis gelingt diese Vorgabe ohne Studio-Ausrüstung nur selten, weil Hintergrund, Ausleuchtung und Kopfgröße genau stimmen müssen. Mehr dazu steht im Beitrag zum Passbild für Führerschein, Visum und Aufenthaltstitel.

Was ein selbst gemachtes Foto technisch erfüllen muss

Wo ein eigenes Foto erlaubt ist, sollte es trotzdem den üblichen Grundregeln folgen. Sonst weist die Stelle es doch zurück, und der Aufwand war umsonst.

  • Format ohne Rand, üblich sind 35 mal 45 Millimeter, wie bei jedem klassischen Passbild.
  • Einfarbiger, heller Hintergrund ohne Schatten und ohne Muster dahinter.
  • Scharfe, gut ausgeleuchtete Aufnahme in Farbe, ohne Filter oder Retusche.
  • Gerader Blick in die Kamera und ein ruhiger, geschlossener Mund, außer die Zielstelle erlaubt ausdrücklich mehr.
  • Ausdruck auf mattem Fotopapier in Originalgröße, kein Ausdruck auf normalem Druckerpapier.

Was passiert, wenn Sie trotzdem ein eigenes Foto einreichen

Reichen Sie bei Reisepass oder Personalausweis ein selbst gemachtes Foto ein, weist die Behörde den Antrag zurück, und Sie müssen einen neuen Termin mit einem zertifizierten Foto vereinbaren. Das kostet Sie in erster Linie Zeit, nicht zusätzliches Geld.

Bei Dokumenten ohne feste Vorschrift, etwa dem Fischereischein, entscheidet die zuständige Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter im Zweifel selbst, ob ein Foto durchgeht. Ein Foto, das den oben genannten Punkten folgt, hat die besten Chancen. Wie das zertifizierte Foto für Ausweis und Reisepass danach digital zur Behörde kommt, zeigt die Übersicht zur digitalen Übermittlung des Passfotos.

Häufige Fragen

Kann ich mein Passbild für den Personalausweis noch selbst machen?

Nein, seit dem 1. Mai 2025 nimmt das Bürgeramt für Personalausweis und Reisepass nur noch ein digital übermitteltes Foto von einem Fotostudio oder von der Behörde selbst an. Ein selbst gemachtes oder ausgedrucktes Foto wird abgelehnt, auch wenn es gut aussieht.

Darf ich mein Foto für den Fischereischein selbst machen?

In vielen Bundesländern ja, weil der Fischereischein kein biometrisches Foto verlangt. Sachsen etwa schreibt für seinen Fischereischein nur ein einfaches Foto in der Größe 35 mal 45 Millimeter vor neutralem Hintergrund vor. Fragen Sie vor dem Termin trotzdem bei Ihrer eigenen Fischereibehörde nach, weil die Regel je Bundesland leicht abweichen kann.

Was kostet es, wenn das Bürgeramt mein Foto selbst aufnimmt?

Wenn Sie kein eigenes Foto mitbringen können, macht die Behörde das Foto selbst und berechnet dafür zusätzlich 6 Euro zur normalen Gebühr für Ihr Dokument. Diese Gebühr kommt unabhängig davon hinzu, ob Sie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel beantragen.

Wird ein privates Foto für eine Vereinsmitgliedskarte oder ein Bewerbungsfoto akzeptiert?

Ja, für solche privaten oder freiwilligen Zwecke gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Herkunft des Fotos. Der Verein, das Unternehmen oder die ausstellende Stelle entscheidet selbst, welches Foto sie akzeptiert. Ein selbst gemachtes Bild reicht in der Regel aus.

Was passiert, wenn ich trotzdem ein selbst gemachtes Foto beim Bürgeramt abgebe?

Die Behörde weist den Antrag zurück und bittet Sie um ein neues, zertifiziertes Foto von einem Studio oder von ihr selbst. Das kostet Sie einen weiteren Termin und etwas Zeit, aber keine zusätzliche Strafe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?, Verbraucherzentrale,
  2. Paragraf 16 PassV, Lichtbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 27 PassV, Gebühren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025, Bundesministerium des Innern,
  5. Mitteilung der Fischereibehörde: Passbild für den Fischereischein, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Freistaat Sachsen,
  6. Paragraf 21 FeV, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Betrieb, der gar nicht fotografiert, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.